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Vorsorge am Lebensende

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

 

Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann jeder schon in gesunden Tagen vorausschauend für den Bedarfsfall vorsorgen. Wenn Menschen ins Krankenhaus gehen, wird oft nach einer Patientenverfügung gefragt.

Was "verfüge" ich da eigentlich genau? Muss ich das machen? Wie unterscheiden sich diese Dokumente voneinander und wie kann ich entscheiden, was das Richtige für mich ist? Wieso ist es wichtig, dass die Familie oder eine mir nahestehende Person den Inhalt kennt?

 

Sie haben Fragen? In diesem Vortrag werden Begrifflichkeiten und Inhalt dieser Vorsorgedokument erläutert und auch rechtliche Grundlagen diesbezüglich erklärt. 

 

Dozentin: 

Ramona Wahlmeyer, Koordinatorin des ambulanten Hospizdienstes Bad Laer

Pflegefachkraft, Palliativ-Care Fachkraft

Beraterin für die gesundheitliche Vorsorgeplanung nach §132g SGB V

 

Ort der Veranstaltung:

Katholisches Gemeindehaus "St. Michael"

Kämpenstr. 8

33775 Versmold

 

Die Veranstaltung ist kostenfrei, über Spenden freuen wir uns.

 

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 07. August 2024

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